
Wer sich bei einer Dating-App oder einer Partnerbörse anmeldet, gibt in zwanzig Minuten mehr über sich preis als gegenüber den meisten Arbeitskollegen in zwanzig Jahren: Alter, Wohnort, Fotos, Beruf, Kinderwunsch, Religion, sexuelle Orientierung, und in den Nachrichten später noch viel mehr. Ohne diese Angaben funktioniert die Partnersuche nicht. Ein Problem wird es, wenn du nicht weisst, was mit den Daten passiert, wer sie sehen kann und wie du sie wieder loswirst. Darum geht es auf dieser Seite, die zu unserer Rubrik Sicher daten gehört.

Welche Daten eine Dating-App über dich sammelt
Die Datenschutzerklärungen der grossen Anbieter sind lang, aber die Kategorien ähneln sich. Wir haben sie für dich sortiert, vom Offensichtlichen zum weniger Offensichtlichen.
- Profildaten. Name oder Pseudonym, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort, Grösse, Beruf, Ausbildung, Raucher oder nicht, Kinder, Kinderwunsch. Bei Partnerbörsen mit Persönlichkeitstest kommen Dutzende Antworten über deinen Charakter, deine Werte und deine Vorstellungen von einer Beziehung dazu.
- Fotos. Nicht nur das Bild selbst. In vielen Fotodateien stecken Metadaten (EXIF), etwa Aufnahmedatum, Kameramodell und bei Handyfotos oft die GPS-Koordinaten des Aufnahmeorts. Seriöse Plattformen entfernen diese Angaben beim Hochladen, du solltest dich aber nicht darauf verlassen.
- Nachrichten. Alles, was du im Chat schreibst, liegt auf den Servern des Anbieters. Viele Plattformen lesen Nachrichten automatisiert mit, um Betrugsmuster oder Belästigung zu erkennen. Das schützt dich, heisst aber auch: Der Chat ist nicht privat im Sinne einer verschlüsselten Messenger-Unterhaltung.
- Standort. Apps wie Tinder, Bumble oder Lovoo fragen die Standortfreigabe ab, um dir Personen in der Nähe zu zeigen. Je nach Einstellung wird der Standort laufend aktualisiert, nicht nur beim Öffnen der App.
- Besonders schützenswerte Daten. Das Schweizer Datenschutzgesetz nennt sie ausdrücklich: Angaben zur Intimsphäre und damit zur sexuellen Orientierung, zu religiösen oder politischen Ansichten, zur Gesundheit. Auf einer Dating-Plattform gibst du mehrere davon freiwillig an, etwa im Feld „Religion“, bei der Suche nach Frauen oder Männern oder in einer Antwort zu Allergien und Krankheiten.
- Nutzungs- und Werbedaten. Wann du online bist, wen du anklickst, wie lange du ein Profil anschaust. Gratis-Apps finanzieren sich über Werbung und geben technische Kennungen an Werbepartner weiter.
- Verknüpfte Konten. Wer sich mit Facebook, Google, Apple oder Spotify anmeldet, erlaubt der App den Zugriff auf Teile dieser Konten: Profilbild, Freundesliste, Fotos, Musikgeschmack.
Was das konkret für dich bedeutet
Abstrakt klingt das harmlos. Drei Beispiele zeigen, worum es wirklich geht.
Standort. Wenn eine App die Entfernung zu anderen Mitgliedern anzeigt, lässt sich dein Aufenthaltsort mit etwas Geduld eingrenzen. Wer dich von drei Punkten aus anpeilt und jeweils die Distanz abliest, kommt rechnerisch auf wenige hundert Meter genau. Forschende haben das bei mehreren bekannten Apps vorgeführt, die Anbieter haben nachgebessert, die Grundidee bleibt: Entfernungsangaben plus regelmässige Nutzung ergeben ein Bewegungsprofil. Wer jeden Abend um 22 Uhr „2 km entfernt“ ist, wohnt in deinem Quartier.
Fotos. Profilbilder sind öffentlich oder halböffentlich, und sie werden kopiert. Betrüger sammeln attraktive Fotos von Dating-Seiten und bauen damit neue Fake-Profile, oft auf anderen Plattformen und in anderen Ländern. Wer dasselbe Bild auch auf Instagram oder LinkedIn verwendet, macht es ausserdem leicht, Pseudonym und echten Namen zu verbinden: Eine Bilder-Rückwärtssuche dauert zwei Minuten, wir zeigen sie auf der Seite Fake-Profile erkennen. Bei intimen Fotos kommt ein weiteres Risiko dazu, mehr dazu unter Sextortion beim Online-Dating.
Datenlecks. Kein Anbieter ist vor Angriffen sicher, und Dating-Daten sind für Kriminelle besonders wertvoll, weil sie sich für Erpressung und gezielten Betrug eignen. International landeten in den letzten Jahren mehrfach Profile, Nachrichten oder Fotos von Dating-Diensten im Netz. In der Schweiz müssen Anbieter seit September 2023 Verletzungen der Datensicherheit mit hohem Risiko dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden. Die beste Vorsorge bleibt, nur das hochzuladen, was du auch bei einem Leck verkraften könntest.
Einstellungen in der App: 10 Minuten, die sich lohnen
Die folgenden Punkte findest du bei den meisten Apps unter „Einstellungen“ oder „Datenschutz“.
- Standort nur „beim Verwenden der App“ und ungefähr. In iOS und Android kannst du den Zugriff auf „Während der Nutzung“ beschränken und den genauen Standort abschalten. Die App zeigt dir dann weiterhin Leute aus deiner Region, kennt aber nicht deine Strasse.
- „Entfernung anzeigen“ ausschalten, wo die App das anbietet. Dann sehen andere nicht mehr, ob du 1 oder 12 Kilometer entfernt bist.
- Eigene Fotos für die Plattform. Verwende Bilder, die nirgends sonst im Netz sind, also keine Profilbilder von Instagram, Facebook oder LinkedIn. Mach vor dem Hochladen einen Screenshot vom Foto oder exportiere es ohne Metadaten, so sind Ortsangaben sicher weg.
- Kein Haus, kein Arbeitsplatz, kein Autokennzeichen im Hintergrund. Die Balkonaussicht mit Kirchturm verrät mehr, als dir lieb ist.
- Pseudonym oder nur Vorname. Den Nachnamen und den Arbeitgeber nennst du erst nach dem ersten Treffen. Im Feld „Beruf“ reicht „Pflegefachfrau“, „Pflegefachfrau im Kantonsspital Aarau, Station 4“ ist zu viel.
- Verknüpfte Konten prüfen. Unter Facebook, Google oder Apple findest du eine Liste der Apps mit Zugriff auf dein Konto. Entferne, was du nicht brauchst. Noch besser: eine E-Mail-Adresse nur fürs Dating.
- Benachrichtigungen auf dem Sperrbildschirm ausschalten, wenn andere dein Handy sehen können.
- Werbe-Tracking abschalten: in iOS unter „Datenschutz, Tracking“, in Android unter „Werbung“ die Werbe-ID zurücksetzen oder löschen.
- Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren, falls vorhanden. Ein gekapertes Dating-Konto ist für Betrüger Gold wert, weil deine Kontakte dir vertrauen.
- Alte Apps löschen, aber zuerst das Konto. Die App vom Handy zu entfernen beendet weder das Profil noch ein Abo.
Und bei Partnerbörsen mit Abo?
Partnerbörsen wie be2, Parship oder Zusammen arbeiten weniger mit Standort und mehr mit Profilangaben. Hier zählen andere Punkte:
- Sind deine Fotos für alle Mitglieder sichtbar, oder kannst du sie erst nach einem Kontakt freigeben?
- Gibt es einen „unsichtbar“-Modus, in dem du suchen kannst, ohne in den Vorschlägen anderer zu erscheinen?
- Erscheint dein Profil auch auf Partnerseiten derselben Firmengruppe? Das steht in der Datenschutzerklärung, meist unter „Weitergabe an Dritte“ oder „verbundene Unternehmen“.
- Welche Newsletter und Partnervorschläge per E-Mail sind aktiv? Abbestellen geht in den Einstellungen, ohne das Profil zu löschen.
- Wie lange bleiben Daten nach der Kündigung gespeichert? Ein gelöschtes Profil ist nicht immer ein gelöschter Datensatz.

Deine Rechte nach dem Schweizer Datenschutzgesetz
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1). Es gilt für jeden Anbieter, der Daten von Personen in der Schweiz bearbeitet, also auch für Apps mit Sitz in den USA oder in Deutschland. Die wichtigsten Artikel für dich als Nutzerin oder Nutzer:
| Artikel DSG | Was er regelt | Was das für dich heisst |
|---|---|---|
| Art. 8 | Datensicherheit | Der Anbieter muss deine Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen schützen. |
| Art. 19 | Informationspflicht | Du musst bei der Beschaffung erfahren, wer die Daten bearbeitet, wozu und an wen sie gehen. Das ist der Zweck der Datenschutzerklärung. |
| Art. 24 | Meldung von Verletzungen der Datensicherheit | Bei einem Leck mit hohem Risiko muss der Anbieter den EDÖB so rasch als möglich informieren, und dich, wenn es zu deinem Schutz nötig ist. |
| Art. 25 | Auskunftsrecht | Du kannst verlangen, zu erfahren, welche Daten über dich bearbeitet werden. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und muss innert 30 Tagen erfolgen. |
| Art. 28 | Herausgabe und Übertragung | Daten, die du selbst geliefert hast, kannst du in einem gängigen elektronischen Format verlangen, wenn sie automatisiert bearbeitet werden. |
| Art. 32 | Rechtsansprüche | Du kannst verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt, unzulässige Bearbeitungen gestoppt und Daten gelöscht werden. |
| Art. 60 | Strafbestimmung | Wer dir vorsätzlich eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilt, riskiert auf Antrag eine Busse bis CHF 250'000. |
Zwei Dinge sind wichtig. Erstens: Das Auskunftsrecht ist das Werkzeug, mit dem alles andere beginnt. Erst wenn du weisst, was gespeichert ist, kannst du gezielt Löschung oder Berichtigung verlangen. Zweitens: Die Busse nach Art. 60 trifft die verantwortliche Person, nicht die Firma, und sie setzt Vorsatz voraus. Eine verspätete Antwort allein ist noch keine Straftat. Der Hinweis auf Art. 60 im Schreiben wirkt trotzdem, weil er zeigt, dass du das Gesetz kennst.
Der Konsumentenschutz weist zudem darauf hin, dass zivilrechtliche Klagen nach dem Datenschutzgesetz von Gerichtskosten befreit sind (Art. 113 und 114 ZPO). Der Weg zum Gericht ist also günstiger, als viele denken.
Ein Beispiel für Löschfristen: Tinder gibt auf seiner Hilfeseite an, Daten nach der Löschung eines Kontos noch rund 90 Tage aufzubewahren. Andere Anbieter nennen ähnliche Fristen oder behalten einzelne Angaben länger, etwa Rechnungsdaten wegen der Buchführungspflicht. Das ist zulässig, solange die Datenschutzerklärung es nennt und der Zweck es rechtfertigt.
So verlangst du Auskunft, Löschung oder Kontolöschung
Der Ablauf ist bei allen Anbietern derselbe, ohne Anwalt und ohne Formular.
- Konto in der App löschen, nicht nur die App. Der Menüpunkt heisst meist „Konto löschen“, „Profil löschen“ oder „Mitgliedschaft beenden“ und liegt in den Einstellungen. Bei Abos zuerst die Kündigungsfrist prüfen, siehe Kosten und Kündigung.
- Adresse suchen. In der Datenschutzerklärung steht eine Kontaktadresse für Datenschutzanfragen, oft eine E-Mail wie privacy@ oder datenschutz@. Fehlt sie, nimm die Adresse aus dem Impressum.
- Schreiben schicken, per E-Mail oder, wenn du eine Spur willst, per Einschreiben. Verlange ausdrücklich Auskunft nach Art. 25 DSG und Löschung nach Art. 32 DSG. Setze eine Frist von 30 Tagen.
- Identität belegen, falls verlangt. Eine Ausweiskopie mit abgedeckter Ausweisnummer reicht. Liefere nie mehr Daten als nötig.
- Antwort prüfen. Kommt innert 30 Tagen nichts, nichts Vollständiges oder nur ein Standardtext ohne deine Daten, schreib ein zweites Mal mit Hinweis auf Art. 60 DSG. Danach bleiben EDÖB oder Gericht.
Ein Musterschreiben in fünf Zeilen, das du anpassen kannst:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin bei Ihnen unter der E-Mail-Adresse [Adresse] und dem Benutzernamen [Name] registriert.
Gestützt auf Art. 25 DSG verlange ich Auskunft über alle Personendaten, die Sie über mich bearbeiten, inklusive Herkunft, Zweck, Empfänger und Aufbewahrungsdauer.
Gestützt auf Art. 32 DSG verlange ich zudem die vollständige Löschung meines Kontos und aller damit verbundenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Bitte bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich innert 30 Tagen. Freundliche Grüsse, [Name, Datum]
Die Stiftung für Konsumentenschutz stellt auf ihrer Website einen ausführlicheren Musterbrief für ein Datenauskunftsbegehren bereit. Und wenn der Anbieter nicht reagiert: Der EDÖB nimmt Anzeigen von Privatpersonen über ein Online-Formular entgegen (Postadresse: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Feldeggweg 1, 3003 Bern). Er führt keine Einzelfall-Beratung, kann aber Untersuchungen gegen Anbieter eröffnen. Für deine eigenen Ansprüche, etwa auf Löschung, ist das Zivilgericht zuständig, mit vorgängigem Schlichtungsverfahren. Was du dabei beachten musst, erklären wir in Deine Rechte beim Online-Dating.
Der Fall Once: was der EDÖB 2023 festgestellt hat
Dass das Gesetz auch bei Dating-Apps greift, zeigt ein Schweizer Beispiel. Im Juni 2023 schloss der EDÖB eine Sachverhaltsabklärung zur Dating-App Once ab. Die Betreiberin hat ihren Sitz in der Schweiz und ist international tätig. Der EDÖB kam zum Schluss, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht genügend über Art und Zweck der Datenbearbeitung informiert wurden, und gab in seinem Schlussbericht mehrere Empfehlungen ab. Die Betreiberin hat sie akzeptiert. Für dich ist das ein Prüfkriterium für jede App: Steht in der Datenschutzerklärung konkret, welche Daten wofür verwendet werden, oder nur, dass „Daten zur Verbesserung des Dienstes“ bearbeitet werden? Je vager der Text, desto eher lohnt sich ein Auskunftsbegehren.
Hilfe und Meldestellen
Wenn aus einem Datenproblem eine Bedrohung, eine Erpressung oder ein Betrug wird, gelten die üblichen Notfallnummern.
- Polizei: 117 (bei akuter Gefahr), Sanität: 144
- Die Dargebotene Hand: 143, rund um die Uhr, anonym
- Opferhilfe: 142 (nationale Nummer seit Mai 2026, keine Notrufnummer) und opferhilfe-schweiz.ch, kostenlose und vertrauliche Beratung in deinem Kanton
- Cybervorfall melden: cybercrimepolice.ch/de/ereignis-melden (Polizei) und Meldeformular des Bundesamts für Cybersicherheit auf bacs.admin.ch
- Datenschutzverletzung anzeigen: edoeb.admin.ch, Telefonauskunft 058 462 43 95 (Mo bis Fr, 10 bis 11.30 Uhr)
Häufige Fragen zum Datenschutz bei Dating-Apps
Welche Daten sammelt eine Dating-App?
Profilangaben, Fotos mit Metadaten, alle Nachrichten, den Standort, Angaben zu Religion, Gesundheit und sexueller Orientierung sowie Nutzungs- und Werbedaten.
Kann jemand über eine Dating-App herausfinden, wo ich wohne?
Mit Entfernungsanzeige und etwas Geduld lässt sich ein Standort auf wenige hundert Meter eingrenzen. Schalte den genauen Standort ab und deaktiviere „Entfernung anzeigen“.
Habe ich ein Recht zu erfahren, was eine Plattform über mich speichert?
Ja. Nach Art. 25 des Datenschutzgesetzes muss der Anbieter dir innert 30 Tagen Auskunft geben, in der Regel kostenlos, auch wenn er seinen Sitz im Ausland hat.
Wie lösche ich meine Daten bei einer Dating-App vollständig?
Zuerst das Konto in den Einstellungen löschen, dann per E-Mail oder Brief die Löschung aller Daten nach Art. 32 DSG verlangen und eine Bestätigung fordern. Rechnungsdaten dürfen Anbieter wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten länger behalten.
Was mache ich, wenn der Anbieter nicht antwortet?
Ein zweites Schreiben mit Fristsetzung und Hinweis auf Art. 60 DSG, danach eine Anzeige beim EDÖB über das Online-Formular. Für eigene Ansprüche wie Löschung ist das Zivilgericht zuständig; Klagen nach dem Datenschutzgesetz sind laut Konsumentenschutz von Gerichtskosten befreit.
Quellen
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), in Kraft seit 1. September 2023, fedlex.admin.ch: Art. 5, 8, 19, 24, 25, 28, 32 und 60, abgerufen im Oktober 2026.
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), edoeb.admin.ch: Kontakt, Anzeige einreichen, Hinweise zum Auskunftsrecht, abgerufen im Oktober 2026.
- EDÖB, Medienmitteilung vom 13. Juni 2023 zur Dating-App Once, admin.ch, abgerufen im Oktober 2026.
- Stiftung für Konsumentenschutz, Online-Ratgeber „Datenauskunftsbegehren“ mit Musterbrief und Hinweis auf die Kostenfreiheit nach Art. 113 und 114 ZPO, konsumentenschutz.ch, abgerufen im Oktober 2026.
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272), Art. 113, 114 und 197 ff. zum Schlichtungsverfahren, fedlex.admin.ch, abgerufen im Oktober 2026.
- Schweizerische Kriminalprävention (SKP), Themen Internet und Datenschutz, skppsc.ch, abgerufen im Oktober 2026.
- cybercrimepolice.ch, Meldeseite der Schweizer Polizeikorps, cybercrimepolice.ch, abgerufen im Oktober 2026.
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