Sextortion beim Online-Dating: erkennen, richtig reagieren, vorbeugen

Ein Flirt, ein Videochat, dann die Drohung, intime Aufnahmen an Familie und Arbeitgeber zu schicken: Sextortion gehört zu den häufigsten Erpressungsformen im Netz. Hier liest du, wie die Masche abläuft, was die Polizei rät und wie du dich schützt.

Sextortion ist ein Kunstwort aus „Sex“ und „Extortion“, dem englischen Begriff für Erpressung. Gemeint ist die Drohung, intime Fotos oder Videos von dir zu veröffentlichen oder an deine Kontakte zu schicken, wenn du nicht zahlst. Die Aufnahmen stammen aus einem Videochat, den du für privat gehalten hast, oder aus Bildern, die du selbst verschickt hast. Die Täter arbeiten meist organisiert und aus dem Ausland, sie setzen auf Scham und Zeitdruck. Beides lässt sich entschärfen, wenn du weisst, was auf dich zukommt. Die wichtigste Regel vorweg, sie gilt für alle Varianten auf dieser Seite: nicht zahlen, Kontakt abbrechen, Beweise behalten, Anzeige erstatten.

Mann sitzt besorgt vor dem Laptop nach einer Erpressungsnachricht

Wen Sextortion in der Schweiz trifft

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 des Bundesamts für Statistik zeichnet ein klares Bild: Bei Sextortion sind neun von zehn geschädigten Personen Männer, und 31,5 Prozent der Geschädigten waren zum Tatzeitpunkt minderjährig. Das unterscheidet diese Masche von Romance Scam, bei dem laut derselben Statistik mehrheitlich Frauen betroffen sind. Insgesamt registrierte die Polizei 2025 in der Schweiz 57'761 Straftaten mit digitalem Vorgehen, davon 54'247 im Bereich Cyber-Wirtschaftskriminalität mit 36'572 geschädigten Personen.

Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Wer erpresst wird, schämt sich oft und schweigt, genau darauf baut das Geschäftsmodell. Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) erhielt im Jahr 2025 insgesamt 64'733 Meldungen, im zweiten Halbjahr allein 29'006, und rund die Hälfte davon betraf Betrug. Die Zahlen sagen vor allem eines: Du bist mit dem Problem nicht allein, und die Behörden kennen die Muster sehr genau.

So läuft die klassische Sextortion ab

Der Ablauf ist erstaunlich gleichförmig, ob auf einer Dating-App, über Instagram, Snapchat oder in einem Online-Spiel. Wer ihn einmal gelesen hat, erkennt ihn im Ernstfall meist nach wenigen Minuten.

  1. Der Erstkontakt. Ein attraktives Profil schreibt dich an, oft mit wenigen Bildern und einem Wohnort, der zu deinem passt. Die Person wirkt interessiert, antwortet schnell und flirtet ohne Umwege.
  2. Der Wechsel. Nach kurzer Zeit kommt der Vorschlag, auf WhatsApp, Telegram, Skype oder einen Videochat auszuweichen. Dort gibt es keine Moderation und keinen Melden-Knopf.
  3. Die Eskalation. Im Video zieht sich die Person aus oder spielt ein vorbereitetes Video ab und fordert dich auf, es ihr gleichzutun. Das Ganze dauert oft nur Minuten.
  4. Die Aufnahme. Alles, was du zeigst, wird aufgezeichnet. Gleichzeitig haben die Täter deine Freundesliste, deinen Arbeitgeber oder deine Familie aus deinen öffentlichen Profilen zusammengesucht.
  5. Die Drohung. Du erhältst Bildschirmfotos der Aufnahme und eine Liste deiner Kontakte, dazu eine Frist und eine Forderung, meist in Geschenkkarten, Krypto oder per Zahlungsdienst. Wer zahlt, bekommt kurz darauf die nächste Forderung.

Zwei Details helfen beim Erkennen: Das Gegenüber drängt auf die Kamera, bevor ihr euch wirklich unterhalten habt, und es hat auffällig wenig Geduld. Bei einem echten Kennenlernen ist es umgekehrt. Mehr Warnzeichen am Profil selbst findest du in unserem Ratgeber Fake-Profile erkennen.

Fake-Sextortion: die E-Mail mit dem angeblichen Webcam-Video

Eine zweite, sehr verbreitete Variante kommt ganz ohne Flirt aus. Du bekommst eine E-Mail, in der jemand behauptet, deinen Computer gehackt und dich über die Webcam beim Besuch von Pornoseiten gefilmt zu haben. Als „Beweis“ steht manchmal ein altes Passwort von dir im Text, das aus einem früheren Datenleck stammt. Gefordert werden einige hundert bis einige tausend Franken in Bitcoin, mit einer Frist von 24 oder 48 Stunden.

Diese Mails werden millionenfach verschickt, es gibt kein Video, und niemand hat deinen Rechner übernommen. Das BACS und die Polizeikorps warnen seit Jahren vor dieser Masche. Richtig reagierst du so:

Unsicher, ob es sich um Fake-Sextortion oder um eine echte Erpressung handelt? Die Antwort steckt in der Nachricht: Echte Erpresser schicken konkrete Bildschirmfotos von dir und nennen deine Kontakte beim Namen. Eine allgemein gehaltene Mail ohne solches Material ist Massenware.

Die Krypto-Masche: wenn der Flirt zum Anlagetipp wird

Eine dritte Masche nutzt dieselben Kanäle, zielt aber nicht auf Scham, sondern auf Vertrauen. International ist sie unter dem Namen „Pig Butchering“ bekannt: Das Opfer wird wie ein Schwein gemästet, bevor es geschlachtet wird. Der Kontakt beginnt auf einer Dating-Plattform oder mit einer angeblich falsch adressierten Nachricht. Über Wochen entsteht eine freundschaftliche oder romantische Beziehung, es geht nie um Geld. Irgendwann erzählt die Person beiläufig, wie gut sie mit Kryptowährungen verdient, und bietet an, dir die Plattform zu zeigen.

Die Plattform ist gefälscht, sieht aber professionell aus. Der erste kleine Einsatz bringt scheinbar Gewinn, eine Auszahlung klappt sogar. Dann folgen grössere Beträge, oft auch geliehenes Geld. Will man schliesslich auszahlen lassen, werden plötzlich „Steuern“ oder „Gebühren“ fällig. Das Geld ist weg, der Kontakt verschwindet. Die PKS 2025 zeigt, wie gross dieses Feld ist: Bei Männern ist der Online-Anlagebetrug mit 65,2 Prozent die mit Abstand häufigste Betrugsform, die der Polizei gemeldet wird. Das BACS registrierte im ersten Halbjahr 2025 3'485 Meldungen zu betrügerischen Anlage-Inseraten, im Vorjahreszeitraum waren es 729.

Die Regel ist einfach: Eine Internetbekanntschaft, die dir beim Investieren helfen will, ist kein Glücksfall, sondern ein Warnsignal. Das gilt unabhängig davon, wie lange ihr schon schreibt und wie vertraut sich die Beziehung anfühlt. Wie die Täter emotional vorgehen, beschreiben wir ausführlich in Romance Scam in der Schweiz.

Was die Polizei rät, wenn du erpresst wirst

Die Empfehlungen der Kantonspolizeien und der Schweizerischen Kriminalprävention sind seit Jahren dieselben, und sie haben sich bewährt. In dieser Reihenfolge:

  1. Nicht zahlen. Auch nicht einen Teilbetrag, auch nicht „zur Beruhigung“. Wer zahlt, bestätigt, dass die Drohung wirkt, und landet auf einer Liste zahlungswilliger Opfer. In vielen Fällen werden die Aufnahmen gar nie verschickt, weil der Aufwand für die Täter nichts einbringt.
  2. Kontakt abbrechen. Keine Diskussion, keine Bitten, keine Erklärungen. Blockiere die Person auf allen Kanälen, aber erst, nachdem du Schritt 3 erledigt hast.
  3. Beweise sichern, nichts löschen. Bildschirmfotos des Profils, des gesamten Chatverlaufs, der Drohung, der Zahlungsadressen, Benutzernamen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Notiere Datum und Uhrzeit. Die Polizei braucht dieses Material.
  4. Der Plattform melden. Dating-Apps und soziale Netzwerke sperren erpresserische Profile in der Regel schnell. Bei Instagram, Facebook und anderen Netzwerken gibt es zusätzlich Formulare, um intime Bilder entfernen zu lassen, auch vorbeugend. Für Minderjährige existieren spezialisierte Angebote, die Aufnahmen anhand eines digitalen Fingerabdrucks sperren, ohne dass das Bild hochgeladen werden muss.
  5. Anzeige erstatten. Persönlich auf dem nächsten Polizeiposten, mit allen Beweisen. Hinweise und Meldemöglichkeiten der Polizeikorps findest du auf cybercrimepolice.ch. Eine Anzeige kostet nichts, und die Polizei hat solche Fälle täglich auf dem Tisch.
  6. Selbst reden, bevor es andere tun. Es klingt hart, ist aber der wirksamste Schutz gegen die Drohung: Wenn du Partnerin, Partner, Familie oder im Zweifel auch Vorgesetzte kurz informierst, verliert die Erpressung ihre Grundlage. Ein Satz genügt: „Ich werde im Internet erpresst, falls dir jemand Material schickt, ignoriere es und sag mir Bescheid.“
  7. Hilfe annehmen. Die Tage nach einer Erpressung sind belastend. Die Dargebotene Hand ist unter 143 rund um die Uhr erreichbar, die Opferhilfe berät kostenlos und vertraulich.
Zwei Angehörige sprechen offen miteinander und halten sich die Hand

Rechtlich: Erpressung und Schutz der Privatsphäre

Sextortion ist in der Schweiz keine Grauzone. Wer mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen droht, um Geld zu erhalten, macht sich der Erpressung nach Art. 156 StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Das Aufzeichnen eines Videochats ohne dein Wissen fällt unter Art. 179quater StGB, die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Seit der Revision des Sexualstrafrechts im Juli 2024 steht zudem das unbefugte Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte ausdrücklich unter Strafe (Art. 197a StGB, auf Antrag). Für die Praxis heisst das: Du hast nichts Verbotenes getan, die Gegenseite schon, und zwar mehrfach. Welche Rechte du gegenüber Plattformen hast, zum Beispiel auf Löschung deiner Daten, erklärt unsere Seite Deine Rechte beim Online-Dating.

Für Eltern: wenn Jugendliche betroffen sind

Fast ein Drittel der Geschädigten ist minderjährig, meist Jungen zwischen 14 und 17. Die Täter nutzen Instagram, Snapchat und Gaming-Plattformen und setzen Jugendliche mit enger Frist unter Druck. Das Gefährliche ist weniger das Bild als die Panik: Jugendliche zahlen mit dem Taschengeld, verkaufen Sachen, schweigen aus Angst vor der Reaktion zu Hause. Wenn dein Kind sich dir anvertraut, ist das Wichtigste eine ruhige Reaktion ohne Vorwürfe. Danach gilt dieselbe Reihenfolge wie oben: nicht zahlen, Beweise sichern, Profil melden, Anzeige. Jugendliche erreichen die Beratung von Pro Juventute unter 147 rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich, per Telefon, SMS oder Chat. Auch Eltern können sich dort nach Anlaufstellen erkundigen. Sprecht das Thema am besten an, bevor etwas passiert: Wer weiss, dass solche Erpressungen Massenware sind und dass man darüber reden darf, gerät im Ernstfall weniger in Panik.

Vorbeugen: fünf Gewohnheiten, die wirklich schützen

Keine dieser Regeln verlangt, dass du auf Nähe oder Spontaneität verzichtest. Sie verlangen nur ein wenig Zeit.

Und falls es trotzdem passiert: Die meisten Fälle enden mit einer Anzeige und ohne eine einzige verschickte Aufnahme. Die Täter arbeiten in Serie und investieren keine Zeit in Opfer, die nicht reagieren.

Hilfe und Meldestellen

Alle Ratgeber der Reihe findest du in der Übersicht Sicher daten, darunter auch unsere Tipps für ein sicheres erstes Treffen.

Häufige Fragen zu Sextortion

Was passiert, wenn ich bei Sextortion nicht zahle?

In den meisten Fällen nichts. Die Täter arbeiten in Serie und konzentrieren sich auf Opfer, die reagieren. Werden Aufnahmen trotzdem verschickt, ist das strafbar und ein weiterer Grund für die Anzeige. Wer zahlt, erhält fast immer eine neue Forderung.

Soll ich mein Profil und die Chats löschen?

Nein. Sichere zuerst alles mit Bildschirmfotos, dann melde das Profil der Plattform und blockiere es. Gelöschte Chats fehlen der Polizei später als Beweis.

Ist die Fake-Sextortion-Mail mit meinem Passwort echt?

Das Passwort stammt aus einem alten Datenleck, nicht von deinem Rechner. Es gibt kein Video. Ändere das Passwort, falls du es noch nutzt, melde die Mail dem BACS und lösche sie.

Wo zeige ich Sextortion in der Schweiz an?

Persönlich auf jedem Polizeiposten, mit allen Beweisen. Informationen und Meldeformulare der Polizeikorps gibt es auf cybercrimepolice.ch.

Kann die Polizei die Täter im Ausland überhaupt fassen?

Nicht immer, aber Anzeigen helfen, Netzwerke und Geldflüsse zu erkennen, Konten zu sperren und Profile stillzulegen. Ohne Anzeige passiert gar nichts.

Mein Kind wird erpresst, was tue ich zuerst?

Ruhig bleiben, keine Vorwürfe, nicht zahlen. Beweise sichern, Profil melden, gemeinsam zur Polizei. Dein Kind kann sich zusätzlich an die Beratung 147 von Pro Juventute wenden.

Quellen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

 

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