
Wie du den passenden Ort wählst, worüber ihr redet und wer am Ende zahlt, steht in unseren 17 Tipps fürs erste Date. Diese Seite behandelt nur eine Frage: Wie stellst du sicher, dass du nach dem Treffen mit einer Person aus dem Internet gesund und mit einem guten Gefühl nach Hause kommst? Die Antwort besteht aus wenigen Gewohnheiten, die zusammen ein Sicherheitsnetz bilden. Keine davon ist kompliziert, und keine davon muss dein Gegenüber überhaupt bemerken.

Kurz-Check · 5 Fragen
Sicherheits-Check vor dem ersten Treffen
Fünf Fragen, die du vor dem ersten Treffen mit Ja beantworten solltest. Jedes Nein ist ein Punkt, den du noch klären kannst.
- Hast du die Person vorher per Video gesehen?
- Trefft ihr euch an einem belebten, öffentlichen Ort?
- Weiss eine Vertrauensperson, wo du bist und wann du zurück sein willst?
- Hast du Hin- und Rückweg selbst geplant?
- Kennt die Person deine Wohnadresse noch nicht?
Vor dem Treffen: fünf Minuten Vorbereitung
Ein Videoanruf vor dem ersten Date
Der einfachste Schutz vor einer unangenehmen Überraschung ist ein kurzer Videoanruf, bevor ihr euch trefft. Zehn Minuten reichen. Du siehst, ob die Person zu ihren Fotos passt, wie sie spricht und ob sich das Gespräch natürlich anfühlt. Wer sich wiederholt dagegen sträubt, hat entweder etwas zu verbergen oder ist schlicht nicht bereit für ein Treffen, in beiden Fällen kannst du warten. Viele Plattformen bieten den Videoanruf direkt in der App an, dann musst du nicht einmal deine Telefonnummer herausgeben.
Den Namen prüfen, ohne zu stalken
Vorname, Beruf und Wohnort hat dir die Person meist selbst genannt. Eine kurze Suche danach ist kein Misstrauen, sondern normale Vorsicht: Gibt es diesen Menschen bei diesem Arbeitgeber, passen Fotos und Angaben zusammen? Es geht nicht darum, die ganze Lebensgeschichte zu kennen, sondern grobe Widersprüche auszuschliessen. Findest du nichts, ist das kein Alarm, viele Leute sind im Netz kaum sichtbar. Findest du etwas, das nicht zusammenpasst, sprich es im Videoanruf an. Wie du Fotos per Rückwärtssuche prüfst, steht in Fake-Profile erkennen.
Jemandem Bescheid sagen: wer, wo, wann
Schick einer Freundin oder einem Freund drei Dinge: einen Screenshot des Profils, den Ort des Treffens und die Uhrzeit, zu der du dich spätestens meldest. Vereinbart ein kurzes Codewort für den Fall, dass du abgeholt werden möchtest („Hast du die Katze gefüttert?“). Das klingt nach viel, ist aber eine Nachricht von drei Zeilen.
Standort live teilen
WhatsApp, Signal und Google Maps können deinen Live-Standort für eine festgelegte Zeit mit einer Person teilen, auf dem iPhone geht es über die App „Wo ist?“. Stell die Freigabe für drei oder vier Stunden ein und vergiss sie dann. Tinder hat dafür eine eigene Funktion, „Mein Date teilen“: Du legst Ort, Datum und Uhrzeit fest und schickst einer Vertrauensperson einen Link mit den Details und dem Profil deines Dates. Andere Apps bieten Ähnliches, lies vor dem Treffen kurz nach, was deine Plattform kann. Welche Apps sonst noch für Sicherheit tun, vergleichen wir in Dating-Apps Schweiz.
Während des Treffens
Für das erste Treffen selbst gibt es eine Handvoll Regeln, die sich in allen Polizei-Empfehlungen wiederfinden.
- Öffentlich und bei Tageslicht. Ein Café, ein Spaziergang an der Seepromenade, ein Markt. Belebte Orte, an denen du jederzeit gehen kannst. Abends in der Bar ist in Ordnung, wenn ihr euch schon per Video kennt.
- Eigene Anreise, eigene Abreise. Lass dich nicht abholen und nicht nach Hause fahren, auch nicht, wenn es regnet. Schau vorher in der SBB-App nach dem letzten Zug oder halte Geld für ein Taxi bereit.
- Keine Wohnung beim ersten Mal. Weder deine noch seine oder ihre. Wer Druck macht („Ich koche doch so gern“), bekommt ein freundliches Nein. Ein zweites Treffen ist früh genug.
- Handy geladen, Nummern griffbereit. Ein voller Akku oder eine kleine Powerbank, 117 und die Nummer deiner Vertrauensperson sind gespeichert.
- Alkohol in Massen. Ein Glas Wein zum Apéro ist in Ordnung. Du solltest jederzeit klar entscheiden können, ob du bleibst oder gehst.
Ein Punkt, der oft vergessen geht: der spontane Ortswechsel. „Lass uns noch zu mir, ich habe einen besseren Wein“ oder „Ich kenne eine Bar, die ist etwas ausserhalb“ klingt harmlos und ist meistens auch harmlos. Trotzdem gilt beim ersten Treffen: Der Ort bleibt der, den deine Vertrauensperson kennt. Wenn ihr weiterziehen wollt, schick ihr kurz die neue Adresse, bevor ihr losgeht. Das dauert zehn Sekunden und erhält das ganze Sicherheitsnetz.
K.-o.-Tropfen: erkennen und reagieren
K.-o.-Tropfen sind geruchs- und geschmacklose Substanzen, die ins Getränk gemischt werden. Die Informationen des Kantons Basel-Stadt beschreiben die Wirkung: zuerst oft ein Gefühl von Euphorie, dann Schwindel, Übelkeit, Benommenheit, Kontrollverlust, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit und Erinnerungslücken. Höhere Dosen können zu Bewusstlosigkeit führen. Wenn du dich nach einem oder zwei Getränken plötzlich betrunkener fühlst, als du sein solltest, nimm das ernst.
So beugst du vor: Bestell deine Getränke selbst am Tresen, lass dein Glas nie unbeaufsichtigt, nimm keine offenen Getränke von Fremden an und sag dem Personal oder deiner Begleitung sofort Bescheid, wenn dir unwohl wird. Zieh dich nicht allein zurück.
Wenn du einen Verdacht hast: Die Substanzen sind im Körper nur kurz nachweisbar, laut Kanton Basel-Stadt höchstens zwölf Stunden. Ruf die Polizei unter 117 an und geh so schnell wie möglich ins Spital. Dusch dich vorher nicht und wechsle die Kleider nicht, oder nimm sie ungewaschen mit, damit Spuren gesichert werden können. Bist du zu schwach für den Weg, uriniere in ein sauberes Glas und stell es in den Kühlschrank, die Probe kann später untersucht werden. Du kannst Spuren sichern lassen und erst später entscheiden, ob du Anzeige erstattest. Die Kosten für Untersuchung und Spurensicherung übernimmt die Opferhilfe, wenn sie nicht anderweitig gedeckt sind.

Grenzen setzen und Einverständnis
Ein erstes Date verpflichtet zu nichts: nicht zu einem zweiten Glas, nicht zu einer Umarmung, nicht zu einem Kuss, nicht zur ganzen verabredeten Zeit. Du darfst nach zwanzig Minuten gehen, und du musst das nicht begründen. „Es passt für mich nicht, ich geh jetzt“ ist ein vollständiger Satz. Wer darauf mit Drängen, Beleidigungen oder Schuldzuweisungen reagiert, bestätigt nur, dass die Entscheidung richtig war.
Umgekehrt gilt dasselbe: Frag, bevor du näher kommst, und nimm ein Zögern als Nein. Seit der Revision des Sexualstrafrechts im Juli 2024 gilt in der Schweiz ausdrücklich „Nein heisst Nein“. Sexuelle Belästigung, ob durch Worte oder durch Berührungen, ist nach Art. 198 StGB strafbar und wird auf Antrag verfolgt. Schwerere Übergriffe fallen unter eigene Tatbestände. Wenn dein Gegenüber eine Grenze überschritten hat, egal wie „klein“ es dir vorkommt, kannst du das der Polizei melden und dich bei der Opferhilfe beraten lassen, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Nach dem Treffen
Melde dich bei deiner Vertrauensperson, sobald du zu Hause bist, auch wenn alles schön war. Deine Adresse gibst du erst preis, wenn du die Person mehrfach getroffen hast und ihr vertraust, gleiches gilt für den Arbeitsplatz. Reagiert jemand auf ein höfliches Nein nach dem Date mit Dauernachrichten, Anrufen oder Auftauchen an Orten, die du erwähnt hast, blockiere die Nummer, speichere die Nachrichten und melde das Profil der Plattform. Die meisten Apps sperren solche Konten schnell. Hält das Verhalten an, ist es Stalking, und dafür ist die Polizei zuständig.
Besonderheiten je nach Situation
Frauen
Die Regeln oben sind für alle geschrieben, Frauen sind aber häufiger von Übergriffen und von K.-o.-Tropfen betroffen. Zwei Ergänzungen haben sich bewährt: Wähl beim ersten Treffen einen Ort, an dem du schon einmal warst und das Personal kennst, und geh beim geringsten ungutem Gefühl, nicht erst, wenn es konkret wird. Die Höflichkeit, die uns beigebracht wurde, ist in solchen Momenten kein guter Ratgeber.
Männer
Männer unterschätzen das Risiko gerne, und die Täter wissen das. Zwei Muster sind typisch. Das erste ist Sextortion: Ein attraktives Profil drängt noch vor dem Treffen auf einen intimen Videochat, der aufgezeichnet wird, dann folgt die Erpressung. Das zweite ist das Scheindate: Ein Treffen wird an einen abgelegenen Ort oder spät am Abend in eine Privatwohnung verlegt, wo das „Date“ nicht allein ist. Ziel sind Bargeld, Uhr, Handy oder eine erzwungene Zahlung per Twint. Beide Muster scheitern an denselben Regeln: Videoanruf vorher, öffentlicher Ort, keine Wohnung, keine Ortswechsel in letzter Minute.
Ab 50 und im Seniorenalter
Wer nach einer Scheidung oder Verwitwung neu sucht, bringt oft mehr Vertrauen und mehr Vermögen mit, eine Kombination, die Betrüger anzieht. Eine Studie von Pro Senectute aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 78,2 Prozent der über 55-Jährigen in den fünf Jahren zuvor mindestens einem Betrugsversuch ausgesetzt waren, rund jede fünfte Person hat dabei Geld verloren. Für das erste Treffen heisst das: dieselben Regeln wie für alle, dazu drei Ergänzungen. Erstens, triff niemanden, mit dem du nicht per Video gesprochen hast. Zweitens, kein Geld, keine Bürgschaft, kein „kurz vorstrecken“, auch nach mehreren Treffen nicht. Drittens, erzähl einer Person aus deinem Umfeld von der Bekanntschaft, bevor es ernst wird. Welche Plattformen ein ruhiges Publikum und Videoanruf bieten, zeigt unsere Partnersuche ab 60.
Romandie und Tessin
Die Notrufnummern 117, 144 und 143 gelten in der ganzen Schweiz, auch die Opferhilfe ist in jedem Kanton erreichbar. Wer sich in Lausanne, Genf oder Lugano verabredet, findet dieselben Grundsätze bei den kantonalen Polizeikorps und bei der Schweizerischen Kriminalprävention in Französisch und Italienisch. Für Treffen in der Westschweiz haben wir eine eigene Seite mit Orten und Anlaufstellen: Premier rendez-vous en sécurité.
Hilfe und Meldestellen
- Polizei: 117, bei Bedrohung, Übergriff oder Verdacht auf K.-o.-Tropfen.
- Sanität: 144, im medizinischen Notfall.
- Dargebotene Hand: 143, rund um die Uhr, anonym, auch per Chat auf 143.ch.
- Opferhilfe: kostenlose und vertrauliche Beratung nach Übergriffen, auch für Angehörige, Beratungsstellen aller Kantone auf opferhilfe-schweiz.ch, nationales Opferhilfe-Telefon 142 (kein Notruf).
- cybercrimepolice.ch: Meldeformular der Schweizer Polizeikorps für Erpressung und Betrug im Netz unter cybercrimepolice.ch/de/ereignis-melden.
- Bundesamt für Cybersicherheit BACS: Meldeformular auf bacs.admin.ch.
- Kanton Basel-Stadt: Informationen zu K.-o.-Tropfen auf bs.ch (Suchbegriff „K.O.-Tropfen“).
Alle Beiträge der Reihe findest du in der Übersicht Sicher daten.
Häufige Fragen zum sicheren ersten Treffen
Wo trifft man sich am besten zum ersten Date?
An einem belebten, öffentlichen Ort bei Tageslicht: Café, Seepromenade, Markt. Wichtig ist, dass du jederzeit selbstständig gehen kannst.
Soll ich mich abholen lassen?
Beim ersten Treffen nicht. Eigene Anreise und Abreise sind die einfachste Sicherheitsregel, weil du nie von der anderen Person abhängig bist.
Wie teile ich meinen Standort beim Date?
Über die Live-Standort-Funktion von WhatsApp, Signal oder Google Maps, auf dem iPhone über „Wo ist?“. Auf Tinder kannst du mit „Mein Date teilen“ Ort, Zeit und Profil des Dates an eine Vertrauensperson schicken.
Was tue ich bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen?
Sofort Begleitung oder Personal informieren, 117 anrufen und ins Spital. Nicht duschen, Kleider nicht wechseln. Die Substanzen sind höchstens zwölf Stunden nachweisbar.
Muss ich vor dem Date meine Telefonnummer geben?
Nein. Viele Plattformen bieten Chat und Videoanruf in der App an, das reicht bis zum Treffen. Wenn du eine Nummer geben willst, geht auch eine zweite SIM oder eine App-Nummer, die du später löschen kannst.
Darf ich ein Date einfach abbrechen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Ein kurzer, höflicher Satz reicht. Wer darauf mit Druck reagiert, bestätigt deine Entscheidung.
Quellen
- Kanton Basel-Stadt, bs.ch, „Informationen zu K.O.-Tropfen“: Symptome, Nachweisfenster von zwölf Stunden, Verhalten im Verdachtsfall, Prävention, Kostenübernahme durch die Opferhilfe, abgerufen im Oktober 2026.
- Pro Senectute Schweiz, Studie zu Betrug im Alter (Oktober 2023, zitiert von SRF am 02.10.2023): 78,2 Prozent der über 55-Jährigen mit Betrugsversuch konfrontiert, rund 20 Prozent mit finanziellem Verlust, abgerufen im Oktober 2026.
- Schweizerische Kriminalprävention SKP, skppsc.ch: Empfehlungen zu Online-Dating, Romance Scam und Sicherheit bei Treffen, abgerufen im Oktober 2026.
- Tinder Hilfe-Center, Artikel zu „Mein Date teilen“ und zur Fotoverifizierung, abgerufen im Oktober 2026.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (SR 311.0, fedlex.admin.ch): Art. 198 sexuelle Belästigung, Revision des Sexualstrafrechts per 01.07.2024, abgerufen im Oktober 2026.
- Opferhilfe Schweiz, opferhilfe-schweiz.ch: Beratungsangebot, Opferhilfe-Telefon 142, abgerufen im Oktober 2026.
- Bundesamt für Statistik, Polizeiliche Kriminalstatistik PKS 2025: Straftaten mit digitalem Vorgehen, abgerufen im Oktober 2026.